Jährliche Inspektionspflicht für Regale, Regalsysteme und Lagereinrichtungen


Regalsysteme und Lagereinrichtungen müssen laut DGUV Regel 108-007 (BGR 234) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und geprüft werden.
§10 der BetrSichV erfordert regelmäßige Kontrollen von Regalen und  Lagertechnik durch befähigte Personen.
Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Umfang und Ablauf der Inspektion von Lagereinrichtungen und Regalen fest.

Vereinbaren Sie einen Termin und wir kümmern uns automatisch um die jährliche Regalinspektion mit Prüfplakette.


Hochregal


Prüfpflichtige Regalsysteme:
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahr- und Durchlaufregale
  • Mehrgeschossanlagen

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Verantwortung für den Arbeitsschutz


Die Regalinspektion nach DIN EN 15635 muss mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Laut BetrSichV ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u. a. statische Regale - systematisch und regelmäßig zu inspizieren.

Reifenlagerung
Regalinspektionen Reifenregale






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